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Entsorgung leerer Batterien bzw. defekter Akkus

Aufgrund der "Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren" sind wir vepflichtet, sie als Endverbraucher auf folgendes hinzuweisen:

Der Endverbraucher ist verpflichtet, Batterien, die Abfälle sind, an einen Vertreiber oder an von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahmestellen zurückzugeben. Batterien, die Abfälle sind, dürfen nicht!! in den Hausmüll gegeben werden. Sie können die Batterien/Akkus auch an uns senden. Denken sie aber an die notwendige und ausreichende Frankierung der Sendung. Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchkreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Im Sinne dieser Verordnung sind
1. Batterien (schadstoffhaltige und sonstige Batterien): aus einer oder mehreren nicht wiederaufladbaren Primärzellen oder wiederaufladbaren Sekundärzellen (Akkumulatoren) bestehende Quellen elektrischer Energie, die durch unmittelbare Umwandlung chemischer Energie gewonnen wird.
2. schadstoffhaltige Batterien:
a) Batterien, die mehr als 0,0005 Gewichtsprozent Quecksilber enthalten,
b) Batterien, die je Zelle mehr als 25 Milligramm Quecksilber enthalten, ausgenommen Alkali-Mangan-Batterien,
c) Alkali-Mangan-Batterien, die mehr als 0,025 Gewichtsprozent Quecksilber enthalten,
d) Batterien, die mehr als 0,025 Gewichtsprozent Cadmium enthalten,
e) Batterien, die mehr als 0,4 Gewichtsprozent Blei enthalten;
3. sonstige Batterien:
Batterien, die nicht unter Nummer 2 fallen;
4. Starterbatterien:
Batterien der Nummern 2 oder 3, die üblicherweise in Kraftfahrzeugen zum Starten, Zünden und Beleuchten eingesetzt werden.
* Alle Preise inkl. gesetzl. Mehrwertsteuer zzgl.Versandkosten und ggf. Nachnahmegebühren, wenn nicht anders beschrieben